Hinweis für die Gastronomie insbesondere mit Lieferservice

im Gastgewerbe gibt es große Unsicherheiten bezüglich der im Zuge der Lockdown-Entscheidung von Bund und Ländern zugesagten Finanzhilfen.

Gastronomen befürchten aktuell, dass Umsätze aus dem Außerhaus-Verkauf von Speisen und Getränken auf die pauschale Entschädigungszahlung durch den Staat angerechnet werden könnten. Dementsprechend verzichten einige derzeit darauf und haben das Lokal komplett geschlossen.

Es gibt noch nichts Schriftliches, allerdings hat Herr Altmaier wohl erklärt, dass Außerhaus-Einnahmen nicht mit den neuen Finanzhilfen verrechnet werden sollen. Allerdings würden die Außerhaus-Einnahmen des Vorjahres aber auch nicht bei der angekündigten Entschädigung der Betriebe auf Basis der Umsätze aus dem Vorjahresmonat berücksichtigt.

Beispiel:

Umsatz November 2019:

Lieferung und Abholung
Essen im Lokal
EUR 5.000,00
EUR 10.000,00

Umsatz November 2020:

Nur noch Lieferung und Abholung EUR 8.000,00

75% Erstattung nur von dem Umsatz im Lokal: EUR 7.500,00 (eventuelle gekürzt um die Personalkosten und den Wareneinsatz des Vorjahres). Keine Anrechnung des Umsatzes von EUR 8.000,00!

Wir informieren Sie, sobald wir weitere Informationen haben.