Bund-Länder Beschluss vom 28.10.2020

Wie Sie sicher aus der Presse mitbekommen gilt ab 02.11.2020 folgendes:

Neue Förderung für Firmen:

Betriebe, Selbstständige und Vereine, die von den neuen Corona-Regeln besonders betroffen sind, bekommen große Teile ihres Umsatzausfalls ersetzt. Bei Firmen mit maximal 50 Mitarbeitern will der Bund 75 Prozent des Umsatzes im Vergleich zum Vorjahresmonat erstatten, bei größeren Firmen wird nach EU-Beihilferecht entschieden. Die Finanzhilfe wird ein Finanzvolumen von bis zu zehn Milliarden haben.

Sobald wir mehr Informationen über die Ausgestaltung und das Antragsverfahren haben, werden wir diese hier veröffentlichen.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die vereinfachte Grundsicherung (Hartz 4) für selbständige zu beantragen. Wir empfehlen insbesondere Unternehmern, die durch die Schließung betroffen sind zu prüfen, ob eine Antragsstellung sinnvoll ist.

Informationen dazu: https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Betroffene Branchen:

Gastronomie
Restaurants, Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen werden geschlossen. Erlaubt ist weiter die Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause. Auch Kantinen dürfen öffnen.

Freizeit
Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Dazu gehören Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle. Alle Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, werden untersagt. Gottesdienste bleiben erlaubt – unter Beachtung der Hygieneregeln.

Sport
Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren. Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisport wie die Fußball-Bundesliga ist nur ohne Zuschauer zugelassen.

Urlaub 
Die Bürger sollen auf private Reisen, Tagesausflüge und Verwandtenbesuche verzichten – auch im Inland. Hotels und Pensionen dürfen keine Touristen mehr aufnehmen. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Dienstleistungen 
Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet. Industriebetriebe und Handwerk sollen ebenfalls geöffnet bleiben.

Supermärkte
Der Einzelhandel bleibt geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen. Dabei ist sicherzustellen, dass sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhält.