2. Phase der Corona Überbrückungshilfe und weitere Hilfen

Wie Sie sicherlich bereits gehört haben, geht die Corona-Überbrückungshilfe in die 2. Phase. Der Förderzeitraum wurde um die Monate September bis Dezember 2020 verlängert.

Da bisher nur ein Bruchteil der bereitgestellten Mittel abgerufen wurden, werden die Antragsvoraussetzungen in der 2. Phase erleichtert.

Voraussetzung für die Förderung ist in der 2. Phase, dass

  • Ihr Umsatz im Zeitraum April bis August 2020 in zwei zusammenhängenden Monaten um mindestens 50% geringer war als in den Vergleichsmonaten im Vorjahr

ODER

  • Ihr Umsatz in den Monaten April bis August 2020 im Durchschnitt um mindestens 30% geringer war als in den Vergleichsmonaten im Vorjahr

Die Antragstellung muss zwingend durch uns als Steuerberater erfolgen.

Auch die Steuerberatungskosten für die Beantragung der Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe des Erstattungsanteils hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs ab.

Wir überprüfen ab Anfang November die Antragsvoraussetzungen. Sie erhalten eine E-Mail von uns, in der wir Ihnen mitteilen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen. Außerdem können Sie dieser E-Mail die weiteren Schritte entnehmen.

Über weitere Hilfsmaßnahmen aufgrund der aktuellen Entwicklung werden wir per E-Mail zeitnah informieren, sobald Details bekannt sind.