Finanzamt:
· NEU: Sondervorauszahlung/Dauerfristverlängerung für alle Unternehmer, die eine Frist beantragt haben: Der Betrag kann rückwirkend auf EUR 0,00 gesetzt werden und die betroffenen Unternehmen erhalten das Geld zeitnah erstattet. Die Frist bleibt weiterhin bestehen. Aufgrund der Vielzahl der Anfragen werden wir diesen Antrag automatisch für alle unserer Kunden stellen.
· Zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Steuern (Einkommen- / Körperschaft- & Umsatzsteuer) Umsatzsteuer war bisher nicht ganz klar, wird aber nun ebenfalls gestundet
· Die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2018 in Hessen wurden auf den 30.04.2020 verlängert
Land Hessen:
Förderung für Unternehmen: https://wirtschaft.hessen.de/foerderprogramme
Krankenkasse:
Antrag auf Absenkung Ihrer Beiträge bei einem Gewinneinbruch. Es muss Ihr aktuell geschätztes Arbeitseinkommen um mehr als ein Viertel geringer sein als das Arbeitseinkommen aus Ihrem letzten Einkommensteuerbescheid. Geringer als der Mindestbeitrag ca. EUR 184,00 kann der Beitrag nicht reduziert werden.