Unklarheiten zum Soforthilfeantrag Hessen

Antragsfrist bis 31.05.2020.

Die Auszahlung der Gelder soll wohl innerhalb weniger Tage erfolgen.

Wenn Sie den Antrag lesen, werden Sie feststellen, dass viele Fragen noch ungeklärt sind, die wir Stand heute (01.04.2020) für Sie bisher nicht klären konnten. Mit Unterzeichnung des Antrags wird eine eidesstattliche Versicherung von Ihnen verlangt, die Sie nach unserer Einschätzung teilweise bisher nicht guten Gewissens geben können.  

Was ist unklar?

Zum Beispiel:

  • Welche Mittel (positiver Bestand Geschäftskonto?) sind vor Inanspruchnahme der Sofort-Hilfen zu verbrauchen?
  • Welche Fixkosten dürfen in den Liquiditätsengpass eingerechnet werden (Lebenshaltungskosten?)
  • Zu welchem Stichtag sind die Mitarbeiter zu zählen?
  • Hat eine Person mehrere Unternehmen, kann die Soforthilfe für jeden Betrieb einzeln beansprucht werden?

Da viele Unternehmer auf diese Fragen stoßen werden, sind wir optimistisch, dass diese in den kommenden Tagen geklärt werden können. Wir bemühen uns täglich aufs Neue Sie bestmöglich mit Informationen von offizieller Seite und aus unseren Netzwerken zu versorgen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können wir Ihnen aber keine rechtsverbindliche Empfehlung geben.

Falls Unternehmer insbesondere zu den oben genannten Punkten unsicher sind, empfehlen wir mit der Einreichung des Sofort-Hilfe-Antrages noch etwas zu warten.