Wichtige Info zum Kurzarbeitergeld wegen Corona

  1. Für Unternehmer, die in dem Jahr 2020 noch keinen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt haben und noch für Dezember für die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen möchten. ANZEIGE NOCH IM DEZEMBER 2020 EINREICHEN.
  2. Für Unternehmern, die in 2020 bereits eine Anzeige auf Kurzarbeitergeld gestellt haben, allerdings länger als 3 Monate kein Kurzarbeitergeld beantragt haben und noch im Dezember Kurzarbeitergeld bezahlen wollen. ANZEIGE NOCH IM DEZEMBER 2020 EINREICHEN.
  3. Für Unternehmen die in 2021 Kurzarbeitergeld zahlen wollen. ERNEUTE ANZEIGE IM JANUAR 2021 BEIM ARBEITSAMT EINREICHEN.

Allgemeine Vorgehensweise und Antragsformulare finden Sie in den folgenden PDF-Dokumenten:

Vereinbarung Kurzarbeit

(PDF-Download)