Wichtige Info zum Kurzarbeitergeld wegen Corona
- Für Unternehmer, die in dem Jahr 2020 noch keinen Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt haben und noch für Dezember für die Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen möchten. ANZEIGE NOCH IM DEZEMBER 2020 EINREICHEN.
- Für Unternehmern, die in 2020 bereits eine Anzeige auf Kurzarbeitergeld gestellt haben, allerdings länger als 3 Monate kein Kurzarbeitergeld beantragt haben und noch im Dezember Kurzarbeitergeld bezahlen wollen. ANZEIGE NOCH IM DEZEMBER 2020 EINREICHEN.
- Für Unternehmen die in 2021 Kurzarbeitergeld zahlen wollen. ERNEUTE ANZEIGE IM JANUAR 2021 BEIM ARBEITSAMT EINREICHEN.
Allgemeine Vorgehensweise und Antragsformulare finden Sie in den folgenden PDF-Dokumenten:
Anzeige über Arbeitsausfall
(PDF-Download)
Vorlage Kurzarbeit-Stundenaufzeichnung Arbeitnehmer
(PDF-Download)
Vereinbarung Kurzarbeit
(PDF-Download)