Informationen zum Soforthilfe-Programm des Landes Hessen

Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur ELEKTRONISCH und PERSÖNLICH ausgefüllt werden kann!!!

Der Antrag ist  derzeit noch nicht aktiviert und steht wahrscheinlich ab Montag den 30.03.2020 unter http://www.rpkshe.de/coronahilfe/ bereit.

Folgende Punkte halten wir für rechtlich äußerst bedenklich und im Zweifel sollte der Antrag durch eine Rechtsberatung abgeklärt werden:

8.1 Der Zuschuss wird bei der Steuerveranlagung für die Einkommen- oder Körperschaftsteuer im Steuerjahr gewinnwirksam berücksichtigt.

9.2 Ich erkläre, dass der durch die Corona-Krise verursachte Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe von Entschädigungs­leistungen, sonstigen Eigenmitteln oder Liquiditätsmaßnahmen ausgeglichen werden kann.

9.4 Ich bestätige, dass ich der Bewilligungsbehörde auf Verlangen die zur Aufklärung des Sachverhalts und Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen unverzüglich zur Verfügung stelle.

9.5 Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben zu den Ziffern 1 bis einschließlich 9.12 sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge haben können.

Weiterhin warnen wir vor einer übereilten Antragsstellung, wenn nicht alle Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt sind.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht abschließend beurteilen können, ob für Sie ein Anspruch besteht oder nicht.

Die Behörden können im Nachhinein prüfen, ob nicht alle Entschädigungsleistungen, sonstigen Eigenmitteln oder Liquiditätsmaßnahmen ausgeschöpft wurden.