Direktdarlehen der WIBank unterstützt kleine hessische Unternehmen in der Krise

Bitte beachten Sie die nachfolgende Information der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen: 

Das hessische Wirtschafsministerium hat gemeinsam mit dem hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein weiteres Hilfsprogramm speziell für Kleinunternehmen, die auf Grund der Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, auf die Beine gestellt. Von Freitag, den 3. April 2020, an können hessische Kleinunternehmen mit maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten den neuen Direktkredit Hessen-Mikroliquidität beantragen. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 bis maximal 35.000 Euro zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen für bestehende kleine Unternehmen und für Selbständige, der direkt bei der WIBank beantragt werden kann. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet.

„Wir haben in den vergangenen Wochen viele Hinweise von  kleinen Unternehmen, Selbstständigen und  Start-ups bekommen, dass Sie wegen der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie solch ein Direktdarlehen dringend benötigen. Wir haben darum entschieden, das bewährte Hessen-Mikrodarlehen auf die Bedürfnisse und die Situation der Betroffenen anzupassen: Hessen-Mikroliquidität wird dann helfen, wenn die Corona-Soforthilfe nicht ausreicht, und zugleich der Zugang zu Liquiditätshilfen über die Hausbank nicht im selben Maße möglich ist wie großen Unternehmen“, sagten der hessische Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und der hessische Finanzstaatssekretär Dr. Martin Worms.

Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Jahren. Die Tilgung erfolgt monatlich vom Beginn des dritten bis zum Ende des siebten Jahres, der Zinssatz liegt bei 0,75 Prozent pro Jahr.

„Wir haben das neue Produkt Hessen-Mikroliquidität so ausgestaltet, dass es Unternehmen in der jetzigen, sehr schwierigen Phase rasch hilft und gleichzeitig ihre Liquiditätssituation langfristig so gering wie möglich belastet“, sagt Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.

Die Antragstellung wird elektronisch ab dem 03.04.2020 möglich sein. Alle benötigten Unterlagen sowie Informationen zur Antragstellung stehen ebenfalls ab dem 03.04.2020 hier auf der WIBank-Seite bereit. Schon jetzt finden Sie hier Details zum neuen Programm Hessen-Mikroliquidität.

Bereits seit vergangenem Donnerstag können betroffene Unternehmen über ihre Hausbank kurzfristige Liquiditätshilfen sowie einen Zuschuss zu Sanierungsgutachten nach IDW S6 bei der WIBank beantragen. Außerdem kann seit Montag, 30. März, die Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige online über das Regierungspräsidium Kassel beantragt werden.