Soforthilfeantrag für Hessen freigeschaltet.

Leider ist aufgrund der hohen Anfragen die Leitung teilweise überlastet.

Der Antrag kann bis zum 31.05.2020 gestellt werden!

Hier nochmals der Link: http://www.rpkshe.de/coronahilfe/

Existenzgefährdete Unternehmen, Selbständige, Soloselbständige und Angehörige freier Berufe erhalten einen einmaligen Zuschuss, um die wirtschaftliche Belastung durch die Corona-Pandemie zu mindern.

Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt für drei Monate inklusive der Bundesförderung bei Unternehmen

  • mit bis zu 5 Beschäftigten: bis zu 10.000 EUR;
  • mit bis zu 10 Beschäftigten: bis zu 20.000 EUR;
  • mit bis zu 50 Beschäftigten: bis zu 30.000 EUR.

Der Antrag auf Soforthilfe kann ab 30. März gestellt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich.

Folgende Dokumente sollten zu Verfügung stehen:

  1. Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses (es genügt hierbei die Vorderseite)
  2. Kopie Ihrer Steuerunterlagen
    1. als Einzelunternehmer, Ihren letzten Einkommensteuerbescheid
    2. bei mehreren Unternehmen bzw. Personengesellschaften, Ihren letzten Feststellungsbescheid
    3. bei Kapitalgesellschaften, Ihren letzten Umsatzsteuerbescheid (wenn nicht vorhanden: Die letzte Umsatzsteuervoranmeldung bzw. Transferticket zur Umsatzsteuer)
    4. bei allen Unternehmen mit mehr als 5 Beschäftigten, Ihre letzte Lohnsteueranmeldung
  3. Angaben zu:
    1. Steuernummer
    2. Rechtsform
    3. Branche
    4. Anschrift
    5. Telefonnummer, E-Mail-Adresse
    6. Firmenkonto (IBAN, BIC, Name der Bank)
  4. Vorjahresumsatz (siehe BWA 12/2019 welch wir Ihnen geschickt haben)
  5. Eine kurze Beschreibung, wie Ihre Schwierigkeiten entstanden sind (z.B., weil ein Großteil Ihrer Aufträge, die vor dem 11. März vorlagen, durch die Krise weggefallen sind, Ihre Umsatz im März im Vergleich zum Februar oder März 2019 um mindestens die Hälfte eingebrochen ist, eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Ihre geschäftliche Tätigkeit massiv eingeschränkt hat)
  6. Den Betrag, den Sie benötigen
    (Hinweis: Es geht nicht um Ihren Verdienst- oder Einnahmenausfall, sondern um den Liquiditätsengpass für 3 Monate – also um laufende Verpflichtungen wie etwa Büro- oder Ladenmiete, Leasingraten etc., die Sie aufgrund der Corona-Pandemie nicht mehr erfüllen können). Dabei muss auch einkalkuliert werden, was Sie möglicherweise in der gegenwärtigen Situation im Vergleich zu normalen Zeiten sparen, wie z.B., wenn Ihr Vermieter eine Mietstundung gewährt oder Sie einen Leasingvertrag lösen können. Ebenfalls von dem Betrag abzuziehen sind Entschädigungen, die Sie erhalten haben, weil Ihr Betrieb aufgrund einer der Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 17. Bzw. 20. März schließen mussten.)
  7. Die Anzahl Ihrer Beschäftigten
    Der Mitarbeitenden Eigentümer = Faktor 1
    Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen. Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:
    Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
    Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
    Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
    Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
    Auszubildende oder in der beruflichen Ausbildung stehende Personen mit Lehr- oder Berufsausbildungsvertrag (pro Person 1 VZÄ)
  8. Unterschrift und Firmenstempel.
    Der fertige Antrag muss von Ihnen unterschrieben und mit Ihrem Firmenstempel (falls vorhanden) versehen werden.

Wir können Sie bei der Antragsstellung gerne unterstützen.

Aufgrund der hohen Zahl an Antragsstellern, kann die Bearbeitung leider etwas dauern.

Die eigene Antragsstellung dürfte deshalb etwas schneller erfolgen. 
Für das Einscannen der Dokumente per Handy hier das Hinweisschreiben:

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/200327_faq_technischehilfe_0.pdf

Wir können keine Beurteilung über die Höhe des Liquiditätsengpasses geben. Wir können nur die Anträge aufgrund Ihrer Angaben und Einschätzungen bearbeiten und weiterleiten.