COVID-19-Blog
Wichtige Hinweise und Möglichkeiten für Unternehmer aufgrund des Coronavirus:
Aufgrund der aktuellen Lage möchten wir hiermit kurz auf die zurzeit bestehenden Möglichkeiten bzw. Ansprechpartner für Unternehmen hinweisen, die durch das Coronavirus betroffen sind:
Generelle Hinweise
Ein Einnahmeausfall ist grundsätzlich nicht abgedeckt. Nur wenn ihr Betrieb direkt betroffen und aufgrund einer amtlichen Verfügung vorübergehend geschlossen wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Wichtig ist, es muss sich um eine offizielle Quarantäne handeln. Ein eigenmächtiges Fernbleiben von der Arbeit oder eine Schließung des Betriebes fällt nicht darunter.
Wenn möglich und notwendig, die Mitarbeiter in Urlaub schicken oder krank melden lassen. Für Kurzarbeit müssen die Mitarbeiter zustimmen und diese wird in der Praxis nicht einfach zu organisieren sein.
Zur gegenwärtigen Diskussion über die Möglichkeiten von Kurzarbeit sind jedoch „Mythos“ von Wirklichkeit zu unterscheiden. Hierzu folgendes:
- CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsausschuss am 8. März 2020 erleichterte Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld vereinbart. Mit den erleichterten Voraussetzungen soll die Gewähr dafür geschaffen werden, dass durch die Corona-Krise möglichst kein Unternehmen in Deutschland in die Insolvenz gerät und ein Arbeitsplatzverlust vermieden wird.
- Die Bundesregierung will die gesetzlichen Maßnahmen und die entsprechende Verordnung noch in der ersten Aprilhälfte 2020 in Kraft setzen.
- Hilfsbedürftige Selbstständige und Freiberufler haben grundsätzlich immer die Möglichkeit, Arbeitslosengeld II (ALG II) als Grundsicherung für Selbständige vom Jobcenter zu erhalten. Je nach Einkommenssituation kommt die Beantragung von Wohngeld infrage. Die Antragstellung sollte unverzüglich erfolgen, da eine rückwirkende Beantragung nicht möglich ist. Für diesen Antrag wird die aktuelle Einkommenssituation und das Vermögen der Bedarfsgemeinschaft geprüft. D.h. für die einfache Antragstellung müssen noch nicht alle Unterlagen vorgelegt werden.
Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter
Hier finden Sie alle Information zum Thema Kurzarbeitergeld.
Kredite
Ansprechpartner: Die KfW (www.kfw.de) und Ihre Hausbank
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Ansprechpartner: Staatsministerium der Länder, (Lahn Dill Kreis: Regierungspräsidium Gießen), jeweiliges Gesundheitsamt
Hinweis: Wer auf Grund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot unterliegt oder unterworfen wird, beziehungsweise abgesondert wurde und einen Verdienstausfall erleidet, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
Was müssen Sie tun: Die Behörde kontaktieren oder zunächst einen formlosen Antrag an die zuständige Behörde schicken
Sollten wir innerhalb der nächsten Tage weitere Hinweise bekommen, werden wir Sie unverzüglich informieren.
DIE ANFRAGEN AN UNS AM BESTEN PER E-MAIL STELLEN:
Herabsetzung von Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuervorauszahlungen 2020 beim Finanzamt bzw. der Gemeinde
Ansprechpartner: Wir
Hinweis: Die erste Rate zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer 2020 war bereits am 10.03.2020 fällig. Mit einem Antrag können wir sogar diese Rate reduzieren bzw. bei erhebliche Gewinnminderung bis auf EUR 0,00 mindern lassen. Mit diesem Antrag wird auch der Gewerbesteuermessbetrag reduziert und die nächste Rate bei der Gemeinde am 15.05.2020 entsprechend angepasst.
Was müssen Sie tun: Kurzer Hinweis an uns
Zinslose Stundung von aktuellen Steuerschulden
Ansprechpartner: Wir
Hinweis: Zur Verbesserung der Liquidität hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass auch aktuelle Steuer-Rückstände zinslos gestundet werden können; wir empfehlen diesen Antrag wirklich nur bei betroffenen Unternehmen und bei wirklichen Liquiditätsengpässen, da die Stundung normalerweise Zinsen anfallen und noch nicht ganz klar ist, ob und in wie weit die Zinslosigkeit eingeschränkt wird.
Was müssen Sie tun: Kurzer Hinweis an uns
Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen für die Eintreibung aktueller Steuerschulden
Ansprechpartner: Wir
Hinweis: Ein solcher Antrag ist jederzeit möglich und unterliegt dem Ermessen der Vollstreckungsstelle des jeweiligen Finanzamtes.
Was müssen Sie tun: Kurzer Hinweis an uns
Aktuelle Infos zur COVID-19-Pandemie
1. April 2020
Unklarheiten beim Soforthilfeantrag Hessen
31. März 2020
Soforthilfeantrag für Hessen ist freigeschaltet
30. März 2020
Wichtige Hinweise für Anträge für das Corona-Soforthilfeprogramm
27. März 2020
Informationen zum Soforthilfe-Programm des Landes Hessen inkl. PDF-Download der aktuellen Richtlinien
26. März 2020
Informationen zur NRW-Soforthilfe 2020
24. März 2020
Aktuelle Hinweise zum Corona-Hilfspaket der Bundesregierung
23. März 2020
Neueste Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld für Mitarbeiter“ mit hilfreichen Videos und Downloads
20. März 2020
Hier finden Sie neue Informationen der Finanzämter, des Landes Hessen und der Krankenkassen. Ferner zwei aktuelle Videos zum Thema Kurzarbeitergeld.